Vorrangiges Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zu Hause in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Sofern das nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgen. Dazu gibt es einige Hospiz Aufnahmebedingungen.
Was sind die Hospiz Aufnahmebedingungen?
Ein Aufenthalt in einem Hospiz muss zunächst von einem Arzt und danach vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) befürwortet werden. Ein Arzt wird einen Aufenthalt befürworten, wenn der Patient an einer Erkrankung leidet, die voranschreitet und bei der eine Heilung ausgeschlossen ist. Zudem muss eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder vom Patienten erwünscht sein. Die Lebenserwartung muss vom Arzt als begrenzt auf Tage, Wochen oder wenige Monaten eingeschätzt werden.
Einschätzung der Lebenserwartung
Eine Einschätzung der Lebenserwartung ist für Mediziner nicht einfach. Sie verlangt Spekulation über den weiteren Krankheitsverlauf. Menschen sind aber nicht berechenbar wie Maschinen. Auch für Menschen, die schon lange im Hospiz arbeiten, kann es zu überraschenden Verläufen kommen, bei denen sich tödlich Erkrankte entgegen der ärztlichen Erwartung noch einmal (meist vorübergehend) erholen. Natürlich kann es auch Fehleinschätzungen geben, die sich durch einen überraschend schnellen Verlauf zeigen.
Aufenthaltsdauer
Die meisten Gäste verbringen wenige Tagen bis hin zu einigen Monaten in einem Hospiz. Jedoch kommen in Ausnahmefällen auch deutlich längere Aufenthalte, zum Beispiel von einem Jahr, vor. Bessert sich die gesundheitliche Situation (und auch das kommt immer wieder vor!) kann der Rückzug nach Hause oder in eine geeignetere Einrichtung geplant werden.
Pflegeheime als Alternative?
Kommt es allerdings zu einem Einzug in ein Pflegeheim, so ist der spätere Wiedereinzug in das Hospiz deutlich erschwert! Die Krankenkassen erkennen nämlich die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung bei Pflegeheimbewohnern grundsätzlich nicht an. Sie gehen davon aus, dass Pflegeheime für eine umfassende, palliative Sterbebegleitung auch bei schwersterkrankten Sterbenden sorgen können. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu der Einschätzung kommt, dass eine angemessene Versorgung des Sterbenden im Pflegeheim nicht mehr möglich ist, kann ausnahmsweise ein Einzug ins Hospiz bewilligt werden. Diese Regelung gilt übrigens nicht für Menschen, die sich nur im Rahmen einer Kurzzeitpflege (28 Tage) im Pflegeheim haben aufnehmen lassen.
Gesetzliche Regelungen zu Hospiz Aufnahmebedingungen
Hospize oder spezialisierte Beratungsstellen sind gern bereit, Angehörige und Patienten ausführlich zu beraten und eine Einschätzung der Möglichkeiten zur Aufnahme vorzunehmen.
Die Aufnahmebedingungen für ein Hospiz sind gesetzlich im SGB V § 39a geregelt.
Welche Diagnosen kommen in einem Hospiz vor?
Eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung in einem stationären Hospiz kommt insbesondere bei Menschen mit folgenden Diagnosen vor:
- Krebserkrankungen,
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
- Erkrankungen des Nervensystems, wie ALS,
- chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen.